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BVV Pflicht für Entgeltunterlagen ab 2027

Ab 2027 greift die BVV Pflicht, die vorschreibt, dass Unternehmen bestimmte lohnrelevante Mitarbeiterunterlagen verpflichtend digital archivieren müssen. Dazu zählen unter anderem Entgeltunterlagen, Nachweise zur Staatsangehörigkeit oder Krankenkassenbescheinigungen. Grundlage dafür sind die §§ 8 und 9 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).

Eine einfache Ablage von Dokumenten als PDF reicht dabei nicht aus. Die BVV verlangt eine strukturierte Organisation der Unterlagen, revisionssichere Protokollierung sowie die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben nach DSGVO und BDSG.

Für Unternehmen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, in der unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der digitalen Aufbewahrungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden konnte. Diese Möglichkeit endet – ab 2027 gilt die Pflicht verbindlich.

Welche Unterlagen müssen laut BVV Pflicht ab 2027 digital archiviert werden?

Zukünftig müssen unter anderem folgende Unterlagen digital vorgehalten werden:

  • Unterlagen zur Staatsangehörigkeit
  • Nachweise zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit
  • Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkasse
  • Immatrikulationsbescheinigungen (bei Werkstudenten)
  • Sozialversicherungsrelevante Erklärungen von Arbeitnehmern (z. B. zu Kindern im Ausland oder zum Verzicht auf die Rentenversicherung)
  • Unterlagen zu Entsendungen und Auslandseinsätzen

 

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Um die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, setzen viele Unternehmen auf eine digitale Personalakte auf Basis eines modernen Dokumentenmanagementsystems. Damit werden Personalunterlagen strukturiert, revisionssicher und datenschutzkonform verwaltet. Zugriffsrechte, Protokollierungen und Löschfristen lassen sich zentral steuern.

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Zusätzlich lassen sich digitale Signaturen durch Lösungen wie XiTrust Moxis oder DocuSign nahtlos einbinden. So können Unterlagen direkt digital unterschrieben und weiterverarbeitet werden, ganz ohne Papier.

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